Facebook Screenshots sind strafbar
Veröffentlicht am: 01.05.2016 | Letztes Update am: 11.10.20 | Lesezeit: 2 Minute/n

Ja, Screenshots sind strafbar

Das Erstellen eines Screenshots von anderen Beiträgen, Posts oder Privat -Nachrichten kann ganz schön teuer werden. Bis zu 5000€ Geldstrafe zuzüglich Gerichtskosten und Urheberbegleichung, kann das im Falle einer Anzeige durch der geschädigten Person kosten. Zu oft sehe ich selbst, wie User Screenshots von Chatverläufen oder Posts erstellen und hinterher auf Ihrem Profil öffentlich stellen. Dies kann ein teurer Spaß werden!

Eine Fahrschulinhaberin wurde übrigens im März 2015 mit 1000 Euro abgemahnt, lediglich für das Teilen eines Bildes über die Facebook interne „Share“ Funktion. Die 1000 Euro wurden zähneknirschend außergerichtlich bezahlt, da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur mehr Kosten entstanden wären und es keine Aussicht auf Prozessgewinn für die Fahrschulinhaberin gab.

Was ist erlaubt?

Ich rate von solchen Vorgehensweisen komplett ab, doch rechtlich richtig wäre es, alle Fotos und den Namen der anderen Person unkenntlich (Zensur) zu machen. Das heisst, alle Bilddateien (inkl. Profilbild) und ebenso den Namen komplett zu entfernen bzw. zu überdecken (zum Beispiel mit schwarzer Farbe). Dann könnte aber das nächste Problem eintreten, Urheberrechte der geschriebenen Texte. Ja sogar erstellte Texte auf Screenshots könnten urheberrechtlich geschützt sein.

Wer also Screenshots von Posts, Beiträgen oder Nachrichten erstellt und anschließend öffentlich stellt, befindet sich bereits mit einem Fuss vor Gericht. Ich selbst kann mir nicht erklären, was der Sinn einer solchen Handlung ist und empfehle jedem Betroffenen sofort gerichtliche Schritte gegen solche “Screenshot-Uploader” einzuleiten.



Bitte beachten! Dieser Blog-Eintrag wurde von keinem Rechtsanwalt geschrieben, er dient somit lediglich als allgemeine Information und nicht als Rechtsauskunft. Für eine aktuelle Gesetzeslage bzw. einer fallbezogenen Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf.

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  • Avatar Paul Hupe sagt:

    Viel Wind um heiße Luft. Als wenn Gerichte die Zeit hätten, sich mit solchem Scheiß zu beschäftigen?

  • Avatar Bernd sagt:

    wie verhält es sich, wenn ich jemanden zitiere?

  • Avatar Simone sagt:

    Kurze Frage – Mein Profil bei Facebook ist ja öffentlich, sowie einige Infos darauf. Wenn jetzt jemand von diesem Profil, erste Seite, einen Screenshot macht und in einer Facebook Gruppe veröffentlicht (in den Kommentaren), ist dies auch strafbar? Und wie gehe ich dann vor?

  • Avatar Thomas sagt:

    Eine wichtige Information, die man sich merken sollte, denn ansonsten kann es ganz schön teuer werden.

  • Avatar Kartstn sagt:

    Gute Informationen!! Die Screenshoter sollten das mal lesen!!



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