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	<title>Impressum Archiv - Homepage nach Preis - Webseite erstellen lassen</title>
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	<description>★ Responsive Webdesigner Homepage erstellen lassen, bereits ab 299 Euro professionelle Webseite. ✓ Google-Optimiert ✓ Mobil-Optimiert &#124; Webdesign &#38; Seo</description>
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	<title>Impressum Archiv - Homepage nach Preis - Webseite erstellen lassen</title>
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		<title>Facebook Screenshots sind strafbar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Homepage-nach-Preis]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 May 2016 07:58:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Marketing]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ja, Screenshots sind strafbar Das Erstellen eines Screenshots von anderen Beiträgen, Posts oder Privat -Nachrichten kann ganz schön teuer werden. Bis zu 5000€ Geldstrafe zuzüglich Gerichtskosten und Urheberbegleichung, kann das im Falle einer Anzeige durch der geschädigten Person kosten. Zu oft sehe ich selbst, wie User Screenshots von Chatverläufen oder Posts erstellen und hinterher auf Ihrem Profil öffentlich stellen. Dies kann ein teurer Spaß werden! Eine Fahrschulinhaberin wurde übrigens im März 2015 mit 1000 Euro abgemahnt, lediglich für das Teilen eines Bildes über die Facebook interne „Share“ Funktion. Die 1000 Euro wurden zähneknirschend außergerichtlich bezahlt, da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur mehr Kosten entstanden wären und es keine Aussicht auf Prozessgewinn für die Fahrschulinhaberin gab. Was ist erlaubt? Ich rate von solchen Vorgehensweisen komplett ab, doch rechtlich richtig wäre es, alle Fotos und den Namen der anderen Person unkenntlich (Zensur) zu machen. Das heisst, alle Bilddateien (inkl. Profilbild) und ebenso den Namen komplett zu entfernen bzw. zu überdecken (zum Beispiel mit schwarzer Farbe). Dann könnte aber das nächste Problem eintreten, Urheberrechte der geschriebenen Texte. Ja sogar erstellte Texte auf Screenshots könnten urheberrechtlich geschützt sein. Wer also Screenshots von Posts, Beiträgen oder Nachrichten erstellt und anschließend öffentlich stellt, befindet sich bereits....</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de/2016/05/01/facebook-screenshots-sind-strafbar/">Facebook Screenshots sind strafbar</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de">Homepage nach Preis - Webseite erstellen lassen</a>. Geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de/author/homepageadmin/">Homepage-nach-Preis</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ja, Screenshots sind strafbar</h2>
<p>Das Erstellen eines Screenshots von anderen Beiträgen, Posts oder Privat -Nachrichten kann ganz schön teuer werden. Bis zu 5000€ Geldstrafe zuzüglich Gerichtskosten und Urheberbegleichung, kann das im Falle einer Anzeige durch der geschädigten Person kosten. Zu oft sehe ich selbst, wie User Screenshots von Chatverläufen oder Posts erstellen und hinterher auf Ihrem Profil öffentlich stellen. Dies kann ein teurer Spaß werden!</p>
<p><em>Eine Fahrschulinhaberin wurde übrigens im März 2015 mit 1000 Euro abgemahnt, lediglich für das Teilen eines Bildes über die Facebook interne „Share“ Funktion. Die 1000 Euro wurden zähneknirschend außergerichtlich bezahlt, da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur mehr Kosten entstanden wären und es keine Aussicht auf Prozessgewinn für die Fahrschulinhaberin gab.</em></p>
<h2>Was ist erlaubt?</h2>
<p>Ich rate von solchen Vorgehensweisen komplett ab, doch rechtlich richtig wäre es, alle Fotos und den Namen der anderen Person unkenntlich (Zensur) zu machen. Das heisst, alle Bilddateien (inkl. Profilbild) und ebenso den Namen komplett zu entfernen bzw. zu überdecken (zum Beispiel mit schwarzer Farbe). Dann könnte aber das nächste Problem eintreten, Urheberrechte der geschriebenen Texte. Ja sogar erstellte Texte auf Screenshots könnten urheberrechtlich geschützt sein. </p>
<p>Wer also Screenshots von Posts, Beiträgen oder Nachrichten erstellt und anschließend öffentlich stellt, befindet sich bereits mit einem Fuss vor Gericht. Ich selbst kann mir nicht erklären, was der Sinn einer solchen Handlung ist und empfehle jedem Betroffenen sofort gerichtliche Schritte gegen solche &#8220;Screenshot-Uploader&#8221; einzuleiten. </p>
<p></br><br />
<small>Bitte beachten! Dieser Blog-Eintrag wurde von keinem Rechtsanwalt geschrieben, er dient somit lediglich als allgemeine Information und nicht als Rechtsauskunft. Für eine aktuelle Gesetzeslage bzw. einer fallbezogenen Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf. </small></p>
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		<title>Impressum-Pflicht in Facebook</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Homepage-nach-Preis]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Aug 2015 16:26:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fanpages benötigen Impressum Dass auf jeder Webseite oder Homepage eine Impressum-Pflicht besteht ist allgemein bekannt, doch wie ist das bei Facebook-Like-Seiten bzw. Fanseiten? Nur jede 10. Seite in Facebook besitzt ein gültiges Impressum, derweil ist die Pflicht auch auf sozialen Netzwerken bereits gesetzlich festgelegt. Es spielt keine Rolle ob die Fanseite gewerblich oder privat betrieben wird, eine jede Seite muss ein gültiges Impressum vorweisen. „Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt“. 2 Klicks Regelung Zudem wurde zusätzlich entschieden dass ein jedes Impressum mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein muss. Unwissenheit schützt nicht, jede private Person kann Webseiten / Fanseiten abmahnen und das mit einem Betrag von bis zu 1500 Euro. Sollte sich der Seiteninhaber danach weiterhin weigern innerhalb von 7 Werkstagen das Impressum zu erstellen, so ist ein gerichtliches Vorgehen möglich mit einem Streitwert von bis zu 3000 Euro, der Kläger ist in jeden Fall eine Privatperson und ein Prozessgewinn ist unausweichlich. So schützt man sich Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, sollte auf jeder Fanpage ein Impressum eingefügt werden &#8211; egal ob es sich um eine private oder gewerbliche Fanpage....</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de/2015/08/01/impressum-pflicht-in-facebook/">Impressum-Pflicht in Facebook</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de">Homepage nach Preis - Webseite erstellen lassen</a>. Geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de/author/homepageadmin/">Homepage-nach-Preis</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Fanpages benötigen Impressum</h2>
<p>Dass auf jeder Webseite oder Homepage eine Impressum-Pflicht besteht ist allgemein bekannt, doch wie ist das bei Facebook-Like-Seiten bzw. Fanseiten? Nur jede 10. Seite in Facebook besitzt ein gültiges Impressum, derweil ist die Pflicht auch auf sozialen Netzwerken bereits gesetzlich festgelegt. Es spielt keine Rolle ob die Fanseite gewerblich oder privat betrieben wird, eine jede Seite muss ein gültiges Impressum vorweisen. </p>
<p><cite>„Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt“.</cite></p>
<h3>2 Klicks Regelung</h3>
<p>
Zudem wurde zusätzlich entschieden dass ein jedes Impressum mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein muss. Unwissenheit schützt nicht, jede private Person kann Webseiten / Fanseiten abmahnen und das mit einem Betrag von bis zu 1500 Euro. Sollte sich der Seiteninhaber danach weiterhin weigern innerhalb von 7 Werkstagen das Impressum zu erstellen,  so ist ein gerichtliches Vorgehen möglich mit einem Streitwert von bis zu 3000 Euro, der Kläger ist in jeden Fall eine Privatperson und ein Prozessgewinn ist unausweichlich. </p>
<h3>So schützt man sich</h3>
<p>Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, sollte auf jeder Fanpage ein Impressum eingefügt werden &#8211; egal ob es sich um eine private oder gewerbliche Fanpage handelt. Ein Impressum sollte die volle Anschrift und den Namen des Seitenbetreibers beinhalten, optional auch Steuer- und Gewerbenummern. </p>
<p></br></p>
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<p>Bitte beachten! Dieser Blog-Eintrag wurde von keinem Rechtsanwalt geschrieben, er dient somit lediglich als allgemeine Information und nicht als Rechtsauskunft. Für eine aktuelle Gesetzeslage bzw. einer fallbezogenen Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf. </small></p>
<p></br></p>
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<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de/2015/08/01/impressum-pflicht-in-facebook/">Impressum-Pflicht in Facebook</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de">Homepage nach Preis - Webseite erstellen lassen</a>. Geschrieben von <a rel="nofollow" href="https://homepage-nach-preis.de/author/homepageadmin/">Homepage-nach-Preis</a>.</p>
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