Fanpages benötigen Impressum
Dass auf jeder Webseite oder Homepage eine Impressum-Pflicht besteht ist allgemein bekannt, doch wie ist das bei Facebook-Like-Seiten bzw. Fanseiten? Nur jede 10. Seite in Facebook besitzt ein gültiges Impressum, derweil ist die Pflicht auch auf sozialen Netzwerken bereits gesetzlich festgelegt. Es spielt keine Rolle ob die Fanseite gewerblich oder privat betrieben wird, eine jede Seite muss ein gültiges Impressum vorweisen.
„Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt“.
2 Klicks Regelung
Zudem wurde zusätzlich entschieden dass ein jedes Impressum mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein muss. Unwissenheit schützt nicht, jede private Person kann Webseiten / Fanseiten abmahnen und das mit einem Betrag von bis zu 1500 Euro. Sollte sich der Seiteninhaber danach weiterhin weigern innerhalb von 7 Werkstagen das Impressum zu erstellen, so ist ein gerichtliches Vorgehen möglich mit einem Streitwert von bis zu 3000 Euro, der Kläger ist in jeden Fall eine Privatperson und ein Prozessgewinn ist unausweichlich.
So schützt man sich
Um sich vor einer Abmahnung zu schützen, sollte auf jeder Fanpage ein Impressum eingefügt werden – egal ob es sich um eine private oder gewerbliche Fanpage handelt. Ein Impressum sollte die volle Anschrift und den Namen des Seitenbetreibers beinhalten, optional auch Steuer- und Gewerbenummern.
Bitte beachten! Dieser Blog-Eintrag wurde von keinem Rechtsanwalt geschrieben, er dient somit lediglich als allgemeine Information und nicht als Rechtsauskunft. Für eine aktuelle Gesetzeslage bzw. einer fallbezogenen Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf.
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