Das neue Datenschutzgesetz ist bereits ab 25.05.2018 aktiv, doch nicht jeder Webseiten-Inhaber hat seine Webseiten für die neuen Anforderungen erweitert. Dies sind die wichtigsten Punkte, die Sie bei Ihrer Webseite umsetzen sollten.
SSL & HTTPS
Sollte Ihre Homepage oder Ihr Onlineshop Daten übertragen, so wird eine SSL-Verschlüsselung benötigt. Grundsätzlich übertragt fast jede Webseite Daten, beispielsweise durch ein Kontaktformular, eine Kommentarmöglichkeit im Blog oder auch wenn mit dem Onlineshop Ware verkauft wird. Ein kostenloses Let`S Encrypt Zertifikat reicht bereits aus, um Ihre Webseite sicher zu verschlüsseln – vorausgesetzt die Verschlüsselung wurde fehlerfrei in die Webseite eingebunden, dies erkennt man an der “sicher” Meldung in der Adressleiste eines Browsers.
Cookie Notice
Sollte Ihre Webseite Cookies nutzen, so muss dem Nutzer dies sofort mitgeteilt werden, zwar wurde noch nicht festgelegt, dass dies über eine Cookie-Meldung erfolgen muss, dennoch ist man mit dieser auf der sicheren Seite. Aktuell ist es nicht der Fall (auch wenn von vielen Quellen falsch verbreitet), dass User der Cookie-Meldung zustimmen oder diese akzeptieren müssen, eine Mitteilung an den User reicht komplett aus. Dies ändert sich aber ab 2019, in der ePrivacy Verordnung 2019 muss ein User jedem Cookie einzeln und nachweisbar zustimmen. Ob aber die ePrivacy Verordnung tatsächlich eintreten wird, ist fraglich, da diese aktuell technisch nicht möglich ist (abgesehen von der Zustimmung von Cookies, die Verordnung enthält allerdings viele weitere Änderungen).
Datenschutz-Erklärung
Eine gültige Datenschutz-Erklärung ist unerlässlich, trotzdem haben nach einer aktuellen Statistik mehr als 60% der Webseiten noch immer keine solche Erklärung eingebunden. Eine Datenschutzerklärung sollte die Kontaktdaten für den Widerspruch der Cookies beinhalten, korrekte Kontaktdaten, eine Anleitung wie eine Datenlöschung beantragt werden kann und mehr beinhalten.
Im Internet gibt es viele kostenlose Datenschutz-Generatoren, hierbei 2 gute Generatoren;
WBS-LAW GENERATOR
ERECHT24 GENERATOR
Dies ist wohl das Starterpaket für die meisten Webseiten, natürlich kann es sein, dass die genannten Punkte für manche Webseiten nicht ausreichen – deswegen sollten sich Webseiten-Betreiber individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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